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Hiermit möchten wir Sie dringend informieren, dass Sie Nutzer des TSE-Token von D-Trust sind, welcher in die HELITEX Software eingebunden wurde.

Über unseren Vorlieferanten Jarltech Europe GmbH wurde uns in der jüngeren Vergangenheit mitgeteilt, dass dieser Token seine zugesagte Zertifizierung verlieren wird. Leider wurde uns in der gesamten Kommunikation von Jarltech Europe GmbH bislang keine adäquate Lösung aufgezeigt. Die Jarltech Europe GmbH und die Bundesdruckerei arbeiten an einer Lösung zur dauerhaften Erlangung der Zertifizierung, welche durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erteilt wird.

Für Sie bedeutet das:

  • Sie haben das DTRUST TSE-Modul vor dem 07. Juli 2022 erworben und können es bis zum 31. Juli 2023 weiterverwenden.
  • Sie müssen aber dennoch Ihrem zuständigen Finanzamt über die Inanspruchnahme dieser Regelung dringlich schriftlich informieren.

Die Bundesdruckerei arbeitet immer noch an einer Lösung, um die Kunden der Jarltech Europe GmbH eine passende und zufriedenstellende Lösung anzubieten. Details hierzu folgen wiederum von Jarltech Europe GmbH in Kürze.

Weiterführende Informationen erhalten Sie direkt von der Bundesdruckerei über diesen Link:

https://tinyurl.com/tse-uebergangsregelung

Wir versichern Ihnen, dass wir mit dieser Information und auch dem Vorgehen des Vorlieferanten und der Bundesdruckerei nicht konform sind und würden Ihnen gern schon heute eine zufriedenstellende Lösung anbieten.

Sobald die Lösung verfügbar ist, werden wir Sie informieren.

Gruß,

TEAM Holtkamp

Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September 2020 manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen.

Die Finanzministerien in Hessen, NordrheinWestfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben den zeitlichen Aufschub mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden wären. Wie Minister Hilbers ausführte, wird das in Niedersachsen dann generell unterstellt, wenn der Betroffene

– die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August 2020 nachweislich verbindlich bestellt hat und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder

– der Einbau einer Cloud-Basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.

Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.

Das Aufbewahren der den Härtefall bestätigenden Belege reicht in diesen Fällen aus.

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