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Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September 2020 manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen.
Die Finanzministerien in Hessen, Nordrhein–Westfalen, Bayern, Hamburg und Niedersachsen haben den zeitlichen Aufschub mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn besondere Härten mit einem zeitgerechten Einbau einer Sicherungseinrichtung verbunden wären. Wie Minister Hilbers ausführte, wird das in Niedersachsen dann generell unterstellt, wenn der Betroffene
– die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 31. August 2020 nachweislich verbindlich bestellt hat und dieser bestätigt, dass der Einbau bis zum 30. September nicht möglich ist oder
– der Einbau einer Cloud-Basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich.
Das Aufbewahren der den Härtefall bestätigenden Belege reicht in diesen Fällen aus.
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